Beltermann
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Nachhaltigkeit

Kurt Beltermann ist EFPA ESG Advisor® sowie von ÖGUT | FNG zertifizierter Berater für Nachhaltige Geldanlagen

Ob SDG, ESG oder einfach nur Ökologisch – viele Wege führen zu einem besseren, weil verantwortungsvolleren, Umgang mit unseren Ressourcen. Ökonomie, Ökologie und  Ethik in Einklang zu bringen, erscheint vielen Anleger:innen ein wichtiges, oftmals sogar das wichtigste, Ziel bei ihren Investments. Uns sollte klar sein, dass wir dabei Kompromisse eingehen müssen. Welche und wie weit diese gefasst sein sollen ist eines von vielen wichtigen Themen eines Beratungsgesprächs.

Liebe Kunden,

mit dieser Erklärung kommen wir unserer Verpflichtung nach und wir legen somit offen, wie wir die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung von Versicherungsanlageprodukten und Investments berücksichtigen. 

Im Bereich der Wertpapierberatung bin ich, Kurt Beltermann, als Erfüllungsgehilfe von verschiedenen Wertpapierfirmen tätig (bitte das Impressum beachten) und verweise in diesem Geschäftsbereich auf die dort kommunizierten Informationen zur Berücksichtigen der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Nachhaltigkeit geht uns alle an. Sie ist das Bewusstsein, die natürlichen Lebensgrundlagen wie sauberes Wasser und gesunde Luft zu bewahren und den Klimawandel so schnell und so weit wie möglich zu begrenzen. Sämtliches Handeln ist ganzheitlich auf diese Ziele auszurichten, um jetzige und nachfolgende Generationen vor Schaden zu schützen und ihnen eine lebenswerte Welt zu bieten bzw. zu hinterlassen.

Zur Zielerreichung müssen nicht nur Staatengemeinschaften und Einzelstaaten sowie ihre Regierungen, Institutionen und Bürger beitragen, sondern auch Unternehmen aus allen Wirtschafts- und Dienstleistungsbereichen.

Die Europäische Union hat für ihre Mitgliedsstaaten zum Thema Nachhaltigkeit u.a. die sogenannte Offenlegungsverordnung und die Taxonomieverordnung erlassen, die auch uns als Finanzberater treffen. Darin werden unter dem Kürzel „ESG“ drei zentrale Verantwortungsbereiche genannt: Umweltschutz, soziale Nachhaltigkeit und nachhaltige Unternehmensführung.

Wir nehmen das Thema Nachhaltigkeit sehr ernst und bemühen uns, de rechtlichen Verpflichtungen in enger Zusammenarbeit mit unseren Partnergesellschaften für den jeweiligen Beratungsbereich bestmöglich gerecht zu werden.

Im Beratungsprozess wird bei jedem Kunden erhoben, ob bei Investments Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden sollen oder auch nicht. Wenn die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gewünscht wird, so stehen eine Vielzahl von Finanzinstrumenten mit unterschiedlicher Ausrichtung zur Verfügung:

Diese, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigenden Finanzinstrumente werden in 3 Kategorien unterteilt:

Kategorie A: die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente investieren (gemäß Taxonomieverordnung)

Das bedeutet, dass die wirtschaftliche Tätigkeit ein solches Finanzinstrument zumindest einem Umweltziel dient und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leistet, die wirtschaftliche Tätigkeit nicht gleichzeitig zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele führt, die wirtschaftliche Tätigkeit unter Einhaltung des festgelegten Mindestschutzes ausgeübt wird (betrifft Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Leitsätze in der Unternehmensführung etc.), sowie dabei die entsprechenden technischen Vorgaben, die an Kennzahlen gemessen werden, eingehalten werden (z. B. Schwellenwerte für Emissionen oder CO2-Fußabdruck).

Darüber hinaus nennt die Taxonomieverordnung 6 Umweltziele:

  • den Klimaschutz
  • die Anpassung an den Klimawandel
  • die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • den Schutz und die Wiederherstellung der Artenvielfalt (Biodiversität) und der Ökosysteme 

Kategorie B: die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente investieren (gemäß Offenlegungsverordnung)

Innerhalb der Kategorie B, also bei Finanzinstrumenten gemäß Offenlegungsverordnung ist zu unterscheiden in Produkte gemäß

  • Art 8 (auch „hellgrün“ genannt) und
  • Art 9 (auch „dunkelgrün“ genannt).

Bei Produkten gemäß Art 8 werden diese ökologischen und sozialen Kriterien berücksichtigt und bei Art 9 wird in Firmen investiert, die explizit diese Nachhaltigkeitsziele verfolgen. Diese Nachhaltigkeitsaspekte können bei einem einzelnen Finanzinstrument aber auch bezogen auf das gesamte Portfolio berücksichtigt werden. Hierzu ist aber zu bedenken, dass kein Finanzinstrument zu 100% den Erfordernissen der Art 8 oder Art 9 entsprechen, sondern nur zu einem gewissen Mindestprozentsatz

Kategorie C: die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente investieren, die nicht den Kategorien A und B entsprechen, die aber verschiedene nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen

Da wir bei den Kennzeichnungen ausschließlich auf die Angaben der Versicherungsgesellschaften, Investmentfirmen und/oder externer Softwarelieferanten angewiesen sind, ist es uns selbst nicht möglich, diese Angaben aufgrund eigener Recherchen zu überprüfen.

Diese Nachhaltigkeitsaspekte können bei einem einzelnen Finanzinstrument aber auch bezogen auf das gesamte Portfolio berücksichtigt werden. 

Bei Finanzinstrumenten in den Kat. A und B kann ein prozentueller Mindestanteil präferiert werden, bei Finanzinstrumenten gemäß der Kat. C erfolgt eine Berücksichtigung jedoch nicht in prozentuellen Mindestwerten, sondern nur, ob ein Finanzinstrument diese Ziele berücksichtigt oder nicht.

Bei all diesen Angeboten sind wir jedoch darauf angewiesen, dass unsere Partnergesellschaften entsprechende Auswahlparameter zur Verfügung stellen.

Wenn Sie uns keine Nachhaltigkeitspräferenzen nennen, stufen wir Sie als „nachhaltigkeitsneutral” ein. Das heißt, dass in der Eignungsbeurteilung bzw. in der Auswahl jener Finanzinstrumente, die wir Ihnen gegebenenfalls empfehlen, die Nachhaltigkeit nicht berücksichtigt wird, also weder ein Auswahl- noch ein Ausschlusskriterium bildet. Ihre sonstigen Anlagepräferenzen (z. B. Risikotoleranz, Erfahrungen und Kenntnisse, Vermögensverhältnisse) werden selbstverständlich berücksichtigt.

Gemäß Art. 13 der DelVO 2022/1288 legen wir offen, dass bei der Versicherungsberatung mögliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren keine Berücksichtigung finden.

Bei anderen Versicherungsprodukten, insbesondere im Bereich der Sachversicherungen, können Nachhaltigkeitspräferenzen aktuell nicht berücksichtigt werden.

Die Vergütung für die Vermittlung von Investmentprodukten wird von möglichen Nachhaltigkeitsrisiken grundsätzlich nicht beeinflusst

Darüber hinausgehende Informationen, wie beispielsweise die Offenlegung der Legal Entity Nummern der einzelnen Produktanbieter oder der Kapitalgesellschaften als Konzepteure der Finanzinstrumente im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitsaspekten ist uns aufgrund der Vielzahl der möglichen Finanzinstrumente nicht möglich.